Der DigitalPakt Schule bietet eine besonder Möglichkeit, Schulen mit moderner Lerntechnologie auszustatten und Schüler*innen in das digitale 21. Jahrhundert zu führen. Doch Schulträger und Schulleitungen stehen häufig vor einer großen Herausforderung, die gesamtheitlichen Informationen und Prozesse zu überblicken und aufeinander abzustimmen. Was ist förderfähig im DigitalPakt Schule? Was steht in meiner Förderrichtlinie? Wie läuft die Antragstellung ab und welche Fristen muss ich beachten? Wir geben in unseren FAQs Antworten auf all diese Fragen.
Was ist der DigitalPakt Schule?
Mit den Fördergeldern aus dem von Bund und Ländern beschlossenen „DigitalPakt Schule” sollen deutsche Schulen mit modernen Arbeitsgeräten wie multimedialen Anzeigegeräten und interaktiven Whiteboards ausgestattet werden. Ziel ist es, Schüler/innen im Unterricht digitale Kompetenzen vermitteln zu können. Kinder und Jugendliche sollen lernen, wie sie mit digitalen Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll umgehen können. Ihnen wird dadurch der Weg für einen guten Start in den Berufsalltag erleichtert. Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.
An wen muss ich mich als Schule wenden?
Die erste Anlaufstelle bzgl. des DigitalPakts sind für Schulen die Bildungsträger. Die finanziellen Mittel für den Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen kommen vom Bund. Die Länder hingegen steuern die Entwicklung medienpädagogischer Konzepte, die von den Schulen erarbeitet werden müssen, um von den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln zu profitieren. Ebenso kümmern sich die Länder um die benötigte (Weiter)-Bildung von Lehrkräften und entscheiden, ob und wie sie mobile Endgeräte wie Tablets in den Lernmittelregelungen berücksichtigen.
Wo können die Mittel beantragt werden?
Die Mittel werden beim Land beantragt, nicht beim Bund. Welche Stelle im Land die Anträge der Schulträger entgegennimmt, legt jedes Land in seiner Förderrichtlinie selbst fest – weitere Informationen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Einzelne Schulen sind nicht berechtigt Fördermittel zu beantragen. Der Bedarf einzelner Schulen wird an die jeweiligen Schulträger (Städte, Gemeinden oder Landkreise) gemeldet, die alle Meldungen ihrer Schulen in einem oder mehreren Förderanträgen beim Land einreichen.
Was kann ich tun, um die Digitalisierung an meiner Schule voranzutreiben?
Um Mittel aus dem DigitalPakt beantragen zu können, muss jede Schule ein technisch-pädagogisches Konzept (z.B. ein Medienentwicklungsplan) vorlegen. Details hierfür werden von den Ländern vorgegeben.
Wo erhalten Schulen, Lehrer, Schüler und Eltern Unterstützung bei der Digitalisierung?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat unter folgendem Link Fragen und Antworten rund um den DigitalPakt für Schulträger, Lehrkräfte, Schüler/innen, Eltern und Unternehmen zusammengefasst: https://www.digitalpaktschule.de/de/informationen-1700.html